ZINSUSANZ BEI HYPOTHEKEN
Nicht alle Banken berechnen die Höhe der Hypothekarzinsen nach den genau gleichen Methoden. Bei Schweizer Hypotheken kommen zwei Varianten zur Anwendung: Die Schweizer Zinsusanz und die internationale Zinsusanz. Das hat Folgen: Ein auf den ersten Blick genau gleicher Zinssatz bei zwei unterschiedlichen Banken kann in Franken gerechnet unterschiedlich hoch sein. Welche Zinsusanz zur Anwendung kommt, wird im Hypothekarvertrag mit dem Kreditgeber schriftlich vereinbart.
DEFINITION ZINSUSANZ
Die Zinsusanz gibt an, wie ein Zinssatz in einen Frankenbetrag umgerechnet wird. Die Zinsusanz bestimmt, mit wie vielen Tagen in einem «Zinsjahr» gerechnet wird. Je nach Zinsusanz kann der verrechnete Zins in Franken unterschiedlich hoch ausfallen. Schweizer Banken rechnen mit zwei Zinsusanzen: Der Schweizer Zisusanz und der internationalen Zinsusanz. Welche Zinsusanz zur Anwendung kommt, steht im Hypothekarvertrag.
SCHWEIZER UND INTERNATIONALE ZINSUSANZ BEI HYPOTHEKEN
Bei der Schweizer Zinsusanz hat jeder Monat 30 Tage. Die Zinsen werden für 360 Tage verrechnet. Bei der internationalen Zinsusanz wird der Zinssatz mit der effektiven Anzahl Tage in einem Jahr multipliziert (365 Tage oder 366 Tage bei einem Schaltjahr) und durch 360 Tage dividiert. Kreditnehmer zahlen also 5 oder bei einem Schaltjahr 6 Tage mehr Zins als bei der Schweizer Usanz. Für den Kreditnehmer ist die Schweizer Usanz vorteilhafter. Die internationale Zinsusanz ist eher bei SARON-Hypotheken verbreitet. Vereinzelt gibt es aber auch Anbieter, die auch bei Festhypotheken mit der für den Kunden schlechteren internationalen Zinsusanz rechnen. Wer verschiedene Hypothekar-Offerten transparent miteinander vergleichen will, muss überprüfen nach welcher Methode der Zins berechnet wird und die Unterschiede durch die Zinsusanz beim Entscheid berücksichtigen.
In den folgenden Berechnungsbeispielen werden die unterschiedlichen Berechnungsmethoden genauer erläutert.
AUSGANGSLAGE BERECHNUNGSBEISPIELE
Hypothek: 600'000 CHF
Laufzeit: 10 Jahre
Zinssatz: 2.5%
Berechnung Schweizer Zinsusanz (auch nationale Zinsusanz genannt) pro Jahr
Berechnung Schweizer Usanz pro Jahr: 600'000 * 3.0% = 18'000 CHF
Berechnung Internationale Zinsusanz pro Jahr
Berechnung internationale Usanz pro Jahr (normales Jahr): 600'000 * 3.0% * 365 /360 = 18'250 CHF
Berechnung internationale Usanz pro Jahr (Schaltjahr): 600'000 * 3.0% * 366 /360 = 18'300 CHF
Vergleich der Zinsusanzen über zehn Jahre
Schweizer Usanz: 600'000 * 3.0% * 10 = 180'000 CHF
Internationale Usanz: (600'000 * 3.0% * 366 /360) * 3 + (600'000 * 3.0% * 365 /360) * 7 = 182’650 CHF (gerechnet mit drei Schaltjahren)
FAZIT ZUM THEMA ZINSUSANZEN
Die Schweizer Usanz ist für Kreditnehmer etwas günstiger. Bei einer Hypothek von 600'000 Franken und einem Zinssatz von 3% macht der Unterschied nach zehn Jahren 2'650 CHF aus, pro Jahr also 250 Franken oder knapp 1.4% der Zinskosten. Zwischen den Zinsusanzen gibt es einen finanziellen Unterschied, der bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist. Der Unterschied ist aber nicht riesig.
ZAHLUNGSRHYTMUS
Weiter kann die Höhe der effektiven Zinsbelastung auch durch unterschiedliche Zinszahlungsmodalitäten beeinflusst werden. In der Regel werden Hypothekarzinsen vierteljährlich belastet. Aber auch monatliche, halbjährliche oder jährliche Belastungen sind grundsätzlich möglich. Jährliche Zinsbelastungen sind für den Kunden besser, weil das Geld länger auf einem Konto verzinst werden kann. In aller Regel sind Hypothekarzinsen nachschüssig geschuldet. Es lohnt sich auch hier, den Vertrag mit dem Kreditinstitut genau zu prüfen.
VIELE WEITERE UNTERSCHIEDE IM HYPOTHEKARVERTRAG
Jeder Hypothekarvertrag ist ein individueller Vertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber. Es liegt auf der Hand, dass die Unterschiede bei den Formulierungen im Vertrag sehr unterschiedlich sind. Einige sind kundenfreundlich verfasst, andere bei gewissen Vertragspunkten zum Nachteil des Kunden. Neben der Zinsusanz und den Zahlungsmodalitäten ist es sinnvoll, den Vertrag bezüglich Ausgestaltung und spezifischer Klauseln im Detail zu prüfen. Nicht selten erlauben Banken, einzelne Klauseln oder einen Passus zu streichen, wenn man danach fragt.