HYPOTHEK OHNE VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG

Auf HYPOTHEKE.ch sind Anbieter vertreten, bei denen Sie auch bei Festhypotheken kostenlos vor Ende der Vertragslaufzeit aussteigen können. Die Bedingungen sind je nach Anbieter unterschiedlich und werden weiter unten genauer beschrieben.

Online-Hypothek

AKTUELLE HYPOTHEKARZINSEN VON HYPOTHEKE.CH

Saron-Hypothek (Marge) ab
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Festhypothek 10 Jahre ab
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Festhypothek 5 Jahre ab
1.55%

Zinssätze alle Laufzeiten  |  Info Zinssätze

Eine Auswahl unserer Anbieter. In der HYPOTHEKE.CH App sind alle Kreditgeber ersichtlich.

Wichtige Anmerkung: Bei den angezeigten Zinsen handelt es sich auch um Hypotheken, bei denen eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Bei welchen Angeboten diese nicht anfällt, erfahren Sie in der HYPOTHEKE.ch App. Sie brauchen rund 5 Mintuten, um Ihre Angaben zu erfassen.

DEFINITION VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG HYPOTHEK

Zu bezahlende Zinsausgleichszahlung (oft auch Vorfälligkeitsentschädigung, Rücktrittsprämie, Reuegeld, Ablöse- oder Strafgebühr oder Penalty genannt) bei der vorzeitigen Auflösung eines Hypothekarvertrags mit fester Laufzeit. Die Vorfälligkeitsentschädigung kommt bei Festhypotheken und bei fast allen Saron-Hypotheken (sofern ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit vorhanden ist) zur Anwendung. Forderungsbeträge von Banken in der Höhe von mehreren zehntausend Franken sind die Regel, wenn die allgemeinen Zinsen während der Laufzeit der Hypothek deutlich gefallen sind. Bei allgemein steigenden Zinsen während der Hypothekenlaufzeit reduziert sich die Vorfälligkeitsentschädigung und im Extremfall erhält der Kreditnehmer sogar eine Entschädigung beim Ausstieg. Sehr stark vereinfacht kann über den Daumen gerechnet davon ausgegangen werden, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wenn die Zinsen seit Abschluss der Hypothek etwa 1.5% gestiegen sind. Es kommt aber stark auch auf die persönliche Ausgangslage an.

HYPOTHEK VORZEITIG AUFLÖSEN - DARUM GEHT ES

Wer eine Hypothek vorzeitig kündigt und auflöst, muss mit hohen Auflösungskosten rechnen. Die Bank verrechnet die Differenz zwischen dem Hypothekarzinssatz und dem sogenannten Wiederanlagesatz. Der Wiederanlagesatz ist seit vielen Jahren negativ. Die Folge: Wer bei seit dem Hypothekenabschluss unverändertem Zinsniveau vorzeitig aussteigt, muss mindestens die gesamten Zinsen bis zum Laufzeitende der Hypothek zahlen, meist kommt noch ein allfälliger Negativzins dazu. Das sind enorme Summen, die sich die meisten Kreditnehmer beim Abschluss von Festhypotheken nicht bewusst sind. Bei steigenden Zinsen seit dem Abschluss der Hypothek wendet sich das Blatt - Ein Ausstieg kann in diesem Fall je nach Ausgangslage auch kostenlos erfolgen oder die Vorfälligkeitsentschädigung kann sich reduzieren.

Vorfälligkeitsentschädigung: Alle Zinsen bis zum Ende der Laufzeit der Hypothek plus Negativzins

Eine Hypothek muss meist dann vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Immobilie vor dem Ende der Vertragslaufzeit der Hypothek verkauft wird. Die häufigsten Gründe dafür sind ein Todesfall, eine Invalidität oder eine Scheidung. In gewissen Fällen kann die Hypothek auf eine andere Immobilie übertragen werden. Vielfach wird aber nach dem Kauf keine neue Immobilie gekauft und die Option fällt weg.

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VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG - DREI BEISPIELE MIT KUNDENFREUNDLICHEN REGELUNGEN AUF HYPOTHEKE.CH

Auf HYPOTHEKE.CH sind Anbieter vertreten, die kundenfreundliche Rücktrittsregelungen bei vorzeitiger Auflösung der Hypothek anbieten (Stand 2022).

Kreditgeber 1 (Hypothekenabwickler): Völlig kostenloser Ausstieg und ausserordentliche Amortisationen möglich

Kostenloser, jederzeitiger Ausstieg möglich. Das gilt selbst dann, wenn die Immobilie nicht verkauft wird. Zudem sind Amortisationen ohne vorherige Abmachung freiwillig einmal jährlich möglich (Mindestbetrag 50'000 Franken). Bedingungen: Es fällt keine Gebühr an, weder beim Ausstieg noch bei ausserordentlicher Amortisation der Hypothek. Rückzahlungen müssen aus freien eigenen Vermögenswerten erfolgen. Eine Ablösung durch einen anderen Kreditgeber vor Ablauf der Hypothekenlaufzeit ist nicht möglich. Beim Verkauf der Immobilie wird ebenfalls vollständig auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet, sofern der Verkauf an einen Dritten ausserhalb der Familienangehörigen bis und mit dem dritten Verwandtschaftsgrad erfolgt.

Kreditgeber 2 (Pensionskasse): Kostenloser Ausstieg beim Verkauf der Immobilie

Bei einem Verkauf der belehnten Immobilie an Nichtverwandte kann eine noch laufende Hypothek (auch Festhypotheken) kostenlos vor Verfall aufgelöst werden. Es fällt wie bei Anbieter 1 keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Ausserordentliche Amortisationen oder eine vollständige Rückzahlung ohne Verkauf der Immobilie sind bei diesem Anbieter jedoch nicht möglich.

Kreditgeber 3 (Bank): Ausstieg beim Verkauf der Immobilie möglich, Gebühr pauschal 1'000 Franken

Bei Handänderung können Sie die Finanzierung (auch bei Festhypotheken) gegen eine Pauschalgebühr von CHF 1'000 auflösen. Der Verwandtschaftsgrad zwischen Käufer und Verkäufer spielt keine Rolle.

So weisen wir Sie bereits in der Angebotsübersicht darauf hin, wie die Vorfälligkeitsentschädigung geregelt ist. In der Detailansicht wird diese dann noch genauer beschrieben. Bis zur Detailansicht gelangen Sie anonym und kostenlos.

Hinweis in der Angebotsübersicht, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt

Beispiel: Festhypothek ohne Ausstiegskosten

Finden Sie heraus, ober einer dieser drei Anbieter ein attraktives Angebot für Sie bereitstellt. Sie können kostenlos den Zinssatz berechnen für alle Anbieter, die bei HYPOTHEKE.ch dabei sind. Die Regelung in Bezug auf die Vorfälligkeitsentschädigung sehen Sie direkt in der Rangliste nach der Datenerfassung (Bild) und noch genauer im Detailbeschrieb.

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STEUERLICHER ABZUG DER VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG BEI HYPOTHEKEN

Wer eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen muss, sollte sich darüber Gedanken machen, ob der Betrag steuerliche Auswirkungen hat. Dies kann bei Immobilien im Privatbesitz entweder bei der Einkommenssteuer oder bei der Grundstückgewinnsteuer der Fall sein. Mehr dazu finden Sie hier: www.voser.ch - Steuerabzug bei vorzeitiger Auflösung von Hypotheken 

«Mit HYPOTHEKE.ch haben wir nicht nur den Anspruch, beste Zinsen zu bieten, sondern das perfekt passende Angebot für jeden. Festhypotheken ohne Vorfälligkeitsentschädigung runden unser Angebot ideal ab und bieten einen riesigen Nutzen für gewisse Kundengruppen von HYPOTHEKE.ch»

Damian Gliott
Mitgründer von Hypotheke.ch

BERECHNUNG DER KOSTEN BEI EINEM VORZEITIGEN AUSSTIEG AUS EINER FESTHYPOTHEK

Mit einer einfachen Formel kann die Vorfälligkeitsentschädigung angenähert werden:

(Zinssatz Hypothek - Wiederanlagesatz für Restlaufzeit Hypothek) * Hypothekarhöhe * Restlaufzeit in Jahren)

In Worten ist die Formel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung simpel zu beschreiben: Die gesamten Zinsen addiert bis zum Ende der Vertragslaufzeit abzüglich des Ertrags, der bis zum Ende der Hypothekenlaufzeit anfällt, wenn das vorzeitig zurückbezahlte Geld angelegt wird.

Wenn der Wiederanlagesatz negativ ist (negatives Zinsniveau), fällt die Vorfälligkeitsentschädigung höher aus als die bis zum Ende der Vertragslaufzeit theoretisch anfallenden Zinsen. Teilweise kommen noch Pauschalgebühren hinzu.

Berechnungsbeispiel Vorfälligkeitsentschädigung negativer Wiederanlagesatz

Zinssatz Hypothek: 2.5%, aktueller Wiederanlagesatz für 6 Jahre: -0.75%, Höhe der Hypothek: 750'000, Restlaufzeit der aufzulösenden Hypothek: 6 Jahre

(2,5% - -0.75%) * 750'000 * 6 = 146’250 Franken

Schnell wird klar, dass die Restlaufzeit, die Höhe der Hypothek und der Zinssatz der Hypothek den grössten Einfluss auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung haben.

Berechnungsbeispiel Vorfälligkeitsentschädigung positiver Wiederanlagesatz

Zinssatz Hypothek: 2.5%, aktueller Wiederanlagesatz für 3 Jahre: 1.5%, Höhe der Hypothek: 500'000, Restlaufzeit der aufzulösenden Hypothek: 3 Jahre

(2,5% - 1.5%) * 500'000 * 3 = 15'000 Franken